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Backbetriebe, Handwerk & Industrie

Beige gesprenkelter Kunstharzboden mit Bodenablauf in einer Backstube, Bäcker am Backformenwagen

Typische Problemstellungen

In Backstuben lässt es sich nicht vermeiden, dass Fette, Zucker, Teig u. a. Backzutaten auf den Boden gelangen. Zum Teil greifen diese Stoffe auf Dauer Kunststoffböden an und zerstören diese. Häufig geben auch bestehende Beton- oder Fliesenböden Grund zur Beanstandung. Betonböden zeigen oft raue, nicht porenfreie Oberflächen, deren Reinigung problematisch ist. Bei Fliesenböden sind oft die Kanten der Fliesen ausgebrochen und die Fugenbereiche verfettet oder ausgewaschen, wodurch sie kaum sauber zu halten sind. Andere Böden sind nicht eindruckfest, sodass schwere Lasten, Hubwagen oder Maschinen Eindrücke hinterlassen und den Boden mehr und mehr zerstören.

Backstube mit zwei Bäckern an der Knetmaschine, Mehlsäcken und grauem gesprenkeltem Kunstharzboden

Die Anforderungen

Die DGUV Regel 110-004 „Branche Backbetriebe“ (Ausgabe Dezember 2020, vormals BGR 112) verlangt für Backstuben ausschließlich rutschhemmende Fußbodenbeläge: je nach Arbeitsbereich und anfallenden gleitfördernden Stoffen wie Wasser, Mehl, Lauge und Fett die Bewertungsgruppe R 11 (Teigherstellung, Backen, Endbearbeitung, Versand) oder R 12 (Verarbeitung von Fetten und flüssigen Massen, Kühlräume für unverpackte Ware), in Spülräumen R 12 mit Verdrängungsraum V 4. Der Fußboden muss eben und frei von Stolperstellen sein, leicht zu reinigen und mit leichtem Gefälle zu den Abläufen ausgeführt werden; angrenzende Bereiche sollen sich möglichst nur um eine Bewertungsgruppe unterscheiden. Zur Erhaltung der sicheren Begehbarkeit muss der Fußboden auch ausreichend belastbar sein, insbesondere für fahrbare Transportbehälter oder Flurförderfahrzeuge. 

Hohe Beanspruchung

Darüber hinaus muss der Bodenbelag gegen die vorkommenden chemischen Verbindungen, z.B. Reinigungsmittel und Fettsäuren, widerstandsfähig sein. Höchste Anforderungen gelten hier für die Spülbereiche. Die Einzelheiten zur Rutschhemmung und zur unfallsicheren Gestaltung von Fußböden regeln die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 „Fußböden“ und die Arbeits-Sicherheits-Information ASI 4.40 „Unfallsichere Gestaltung von Fußböden“ der BGN. Über diese Bestimmungen hinaus sind das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und die nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) zu beachten.

Beiger Kunstharzboden mit Farbchips, Entwässerungsrinne und Bodenablauf vor dem Etagenofen einer Bäckerei

Professionelles Erscheinungsbild

Auch die gestiegenen Ansprüche an das optische Erscheinungsbild der Fußbodenflächen, an die Arbeitsplatzergonomie, die Trittschalldämpfung und die (Fahr-)Geräuschreduzierung erfüllen moderne Reaktionsharzböden perfekt. Sie ermöglichen eine homogene Oberflächengestaltung, auch über verschiedene Funktionsbereiche innerhalb des Betriebes hinweg. So können Produktions- und Lagerflächen fugenlos miteinander verbunden werden. 

Die Details

Reaktionsharzbeschichtungen können zwar auf einer Vielzahl von Untergründen verlegt werden, die jeweilige Lebensdauer und die langfristige Funktionalität einer Beschichtung hängen aber stets von der professionellen Ausführung der Untergrundvorbereitung ab.
Diese Arbeiten sind anspruchsvoll und erfordern ein sachkundiges Problemverständnis. Je nach vorhandener Bausubstanz und Zustand des Untergrundes werden der eigentlichen Beschichtung oft mehrere Arbeitsgänge vorgeschaltet.

Gute Vorarbeit = Gutes Ergebnis

Dies reicht von der mechanischen Entfernung schadhafter oder stark verschmutzter Fußbodenbereiche über eine sachgerechte Entfettung und Reinigung der Fläche bis zur strahltechnischen Aufrauung des Unterbodens zur Sicherstellung einer guten Haftung für die anschließende Beschichtung.
Die Beschichtung besteht, angepasst an das individuelle Anforderungsprofil, aus mehreren Lagen und Schichten mit unterschiedlichen Funktionen und Eigenschaften. 

Mehrschichtiger Aufbau

Um einen leistungsstarken Boden herzustellen, sind mehrere Arbeitsgänge notwendig: z.B. Grundierung, Ausgleichsmörtel oder Kratzspachtelung, ggf. eine zusätzliche Abdichtung, das korrekte Setzen von Gullys und Entwässerungsrinnen, der Auftrag des fugenlosen Nutzbelages mit der rutschhemmenden Oberfläche und eine abschließende ein- oder mehrlagige, reinigungsfreundliche transparente Deckversiegelung.

Es sind Profis gefragt

Anspruchsvolle Sanierungs- und Beschichtungsarbeiten sollten ausschließlich von Fachbetrieben mit langjähriger praktischer Erfahrung und umfassenden Kenntnissen ausgeführt werden.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat kunstharzgebundene Estriche und Beschichtungen schon in ihrem Handbuch „Sichere Arbeit im Backgewerbe“ als geeignete Lösung für das schnelle Erneuern schadhaft gewordener Fußböden beschrieben: Diese Beläge sind sehr verschleißfest, flüssigkeitsdicht und beständig gegenüber Säuren, Ölen und Fetten. 

Die wichtigsten Eigenschaften

Sie können auf praktisch jedem Untergrund verlegt werden und sind gut zu reinigen.
Diese flüssig verlegten, sogenannten „Reaktionsharz-Beschichtungen“ sind deshalb heute für Fußböden im Backgewerbe der anerkannte und bevorzugte Stand der Technik, denn sie sind

  • fugenlos verlegbar
  • farblich vielfältig gestaltbar
  • hoch chemikalienbeständig

Weitere Vorteile

Sie haben eine trittsichere, nach den jeweiligen Bewertungsgruppen für unterschiedliche Arbeitsbereiche einstellbare, rutschhemmende Oberfläche (R11 bzw. R12). Damit erfüllen sie die wesentlichen technischen und individuellen Anforderungen des Inhabers, Betreibers oder Investors eines Backbetriebes. Unsere Reaktionsharzbeschichtungen bieten zusätzlich noch folgende Vorteile:

  • schneller Einbau mit sofortiger Nutzung 
  • Verarbeitung auch bei tiefen Temperaturen

Praxisnah und schnell

Minimale Stillstandszeiten bedeuten deutliche Kosteneinsparungen im Vergleich zu anderen Beschichtungssystemen.
Beschichtungen sind in Kühl- und Gefrierräumen auch bei tiefen Temperaturen realisierbar und sparen ebenfalls Zeit und Kosten. Dringende Sanierungen müssen nicht mehr aufgeschoben werden.

Einsatzbereiche:

  • Backstube und Backbereich
  • Kommissionier- und Verpackungsräume
  • Teigbereitungs- und Teigverarbeitungsräume
  • Lagerräume für Roh- und Hilfsstoffe
  • Kühlbereich und Fertigwarenlager
  • Verkaufsräume
  • Sanitär- und Umkleideräume