Rutschhemmung und Rutschhemmstufen

Sicherheit als Produktionsvorteil

Jederzeit trittsichere Böden sind eine solide Grundlage für produktive Betriebsstätten aller Art. Ist die Trittsicherheit nicht gewährleistet, steigt das Unfallrisiko. Rutschunfälle sorgen Jahr um Jahr für Sach- und Personenschäden Millionenhöhe. 
Als direkte Folge führen Betriebsunterbrechungen zu Lieferverzögerungen, verärgerten Kunden, oder storniertne Aufträgen. Unsere Bodensystemlösungen erhöhen die Sicherheit in Ihrem Betriebsablauf signifikant.

Konstante Eigenschaften

Der Reibgleitbeiwert zwischen Schuhsohle und Fußboden darf sich nicht signifikant verändern. Abstreusande dürfen sich nicht in die Flächen eindrücken oder durch Abrieb gänzlich ihre Wirkung verlieren. Ziel muss sein, Verdrängungsräume und Rutschhemmstufen über eine lange Zeitdauer funktionsfähig zu halten. Unsere 
Bodensysteme zeichnen sich durch eine konstante Rutschhemmung aus. Der Reibgleitbeiwert bleibt auch unter rauhen Produktionsbedingungen konstant. 

Beispiel: Fleischverarbeitung

Neben Wasser müssen die im täglichen Arbeitsprozess entstehenden Abfallstoffe wie Fleisch- und Wurstreste, Fette, Öle oder auch Pflan-
zenabfälle bei der Auswahl des Industriebodens berücksichtigt werden. Denn all diese Stoffe erhöhen die Rutschgefahr und damit das Unfallrisiko.
Unsere Böden sind physiologisch unbedenklich, das heißt, es findet weder während noch nach der Verlegung eine Geruchs- oder Geschmacksübertragung statt.

Die richtige Rutschhemmstufe

In Arbeitsräumen und -bereichen mit Rutschgefahr müssen rutschhemmende Bodenbeläge eingesetzt werden. Erfahrungsgemäß treten an Übergangsstellen zwischen verschiedenen Arbeitsräumen oder –bereichen mit Bodenbelägen unterschiedlicher Rutschhemmung Sturzunfälle deshalb auf, weil beim Übergang von einem auf den anderen Bodenbelag die veränderten Reibungsbedingungen zwischen Schuh und Fußboden den Gehvorgang beeinflussen.

Benachbarte Bewertungsgruppen

Sollen in benachbarten Arbeitsräumen oder -bereichen Bodenbeläge unterschiedlicher Rutschhemmung eingesetzt werden, ist darauf zu achten, dass die Bodenbeläge jeweils zwei benachbarten Bewertungsgruppen zugeordnet sind.

Benachbarte Räume

Benachbarte Arbeitsbereiche mit unterschiedlicher Rutschgefahr in denen die Beschäftigten wechselweise tätig sind, sollten einheitlich mit demselben Bodenbelag der jeweils höheren Bewertungsgruppe ausgestattet werden.

Verdrängungsraum und Rutschhemmstufe

Der Verdrängungsraum eines Bodenbelages (der zur Gehebene hin offene Hohlraum) spielt eine wichtige Rolle bei der Zuordnung in eine Rutschhemmstufe. In der Regel erfordern Bodenbeläge in Arbeitsräumen und –bereichen mit hoher Rutschgefahr, hervorgerufen durch große Mengen gleitfördernder Stoffe, auch größere Verdrängungsräume.

Technik

Bei Acrylharzbeschichtungen wird die Rutschhemmung durch Einstreuen feiner bis grober Sande erzielt.

Tabellen

Die Rutschhemmung und der Verdrängungsraum werden laut folgenden Tabellen eingeordnet.

Rutschhemmung:

Neigungswinkel Bewertungsgruppe
von 6° bis 10° R 9
mehr als 10° bis 19° R 10
mehr als 19° bis 27° R 11
mehr als 27° bis 35° R 12
mehr als 35° R 13

Verdrängungsraum:

Bezeichnung Mindestvolumen
V4 4 cm³/ dm²
V6 6 cm³/ dm²
V8 8 cm³/ dm²
V10 10 cm³/ dm²